Unser Service für Sie

 

  •       Kaufmännische und technische Hausverwaltung
  •       Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
  •       Führung von Dokumenten und Verträgen
  •       Führung von Giro-, Kautions- und Rücklagenkonten
  •       Sicherheit für Eigentümer, wir eröffnen ausschließlich Fremdkonten
        auf den Namen der WEG
     
  •       Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe
  •       Erstellung und Einhaltung von Wirtschaftsplänen 
  •       Abrechnung und Überwachung des Hausgeldes 
  •       Betriebskostenabrechnung transparent und rechtssicher
         
    Hausabrechnung (Gesamtkostenabrechnung)
  •     Ausweisung Handwerkerleistungen u. haushaltsnahe Dienstleistungen
        gemäß § 35a Abs. 2 EStG zur Steuerminderung
  •       Fundiertes Berichtswesen, Jahresauswertung
  •       juristische Sicherheit bei der Immobilienverwaltung
  •       Vergabe von Instandsetzungsaufträgen, Überwachung u. Abnahme
  •       Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Überwachung u. Abnahme
  •       Hausverwaltung für Zwangs-/Notgeschäftsführung
  •       Buchhaltungs- und Abrechnungsdienste
  •       Technisches Know-how und kaufmännische Objektanalysen 
  •     Erstellung von Gebäudegutachten
  •       Objektbegehungen
  •       Bearbeitung über die Software "HausPerfekt GENESIS" die intelligente
        Software für die Wohnungswirtschaft.
  •     Papierloses Büro, Belegordner selbstverständlich zur Prüfung auch noch
        in Papierform vorhanden
  •     Erstellung der Hausordnung
  •     ET-Versammlungen bis 40 Einheiten im Versammlungsraum der HV Schmidt
  •     und vieles mehr
     Gerne erläutern wir noch offene Fragen in einem persönlichem Gespräch.
     Kommen Sie unverbindlich bei uns im Büro vorbei oder rufen Sie uns an.
     Gerne kommen wir auch zu einem Beratungsgespräch zu Ihnen, 
     ganz wie Sie es wünschen. Wir freuen uns auf Sie.

     Zum Schutz unser Kunden u. Eigentümer unterhält die Hausverwaltung nachfolgende
     Versicherungen:

    Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
    Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter gemäß
     § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 GewO.

     Vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens 

     500.000,00 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Fälle des
     Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000,00 EUR.

    Betriebshaftpflicht-Versicherung
    Versicherungssumme beträgt 3.000.000,00 EUR.

    Vertrauensschaden-Versicherung

      Vertrauensschadensversicherung für Immobilienverwalter,
      Versicherungssumme: 100.000,00 EUR je Versicherungsfall und 2.500.000,00 EUR
      je Versicherungsjahr.